In der letzten Sitzung des Marktgemeinderates Feucht erfolgte die Abwägung der im Zuge der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§4 Abs 1 BauGB), der Nachbargemeinden (§2 Abs. 2BauGB) und der Öffentlichkeit (§3 Abs 1 BauGB) eingegangenen Anmerkungen und Anregungen. Der Marktgemeinderat folgte dabei überwiegend einstimmig, ansonsten mit sehr großer Mehrheit den Beschlussempfehlungen der Verwaltung.

Abschließend beschloss der Marktgemeinderat einstimmig die 2. Auslegung des Bebauungsplans. Diese wird voraussichtlich im April/Mai 2022 erfolgen. Die Einsicht der Pläne kann im Bauamt des Marktes Feucht erfolgen.

Aktuell läuft die Abstimmung des städtebaulichen Vertrages, der ebenfalls zeitnah abgeschlossen werden soll.